Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Beratungs-, Planungs-, Bauträger-, Bau- und Handwerksleistungen der NextBau GmbH gegenüber Auftraggebern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags oder Beginn der Leistungsausführung nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zustande. Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Pläne und Anlagen sind Bestandteil des Vertrags, soweit sie ausdrücklich einbezogen werden.
3. Leistungsumfang und Projektunterlagen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag, Plänen und sonstigen Vertragsunterlagen. Der Leistungsumfang kann insbesondere Baustelleneinrichtung, Abbruch und Entkernung, Mauer-, Dach-, Fassaden-, Trockenbau-, Haustechnik-, Elektro-, Putz-, Estrich-, Fliesen-, Maler-, Boden-, Metallbau- und Außenanlagenleistungen umfassen. Änderungen, Zusatzleistungen und unvorhersehbare Erschwernisse werden gesondert abgestimmt und können gesondert vergütungspflichtig sein.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge, Bestandspläne, Finanzierungsfreigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, können Termine und Kosten beeinflussen.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise, Abschläge, Skonto und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder in der Rechnung ausgewiesen ist.
6. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Verfahren, Witterung, Lieferengpässe, Änderungen des Leistungsumfangs oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.
7. Fördermittel, Energieberatung und Fachplanung
Informationen zu Förderprogrammen, Zuschüssen oder Krediten stellen eine Beratung nach bestem Wissen dar. Die Bewilligung von Fördermitteln ist abhängig von den jeweils geltenden Programmbedingungen und Entscheidungen der Förderstellen. Eine Garantie für Förderhöhe oder Bewilligung wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8. Abnahme
Bau- und Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Etwaige Mängel sind konkret zu benennen und werden nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen bearbeitet.
9. Gewährleistung und Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit im Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart wurde. Bei berechtigten Mängeln erhält die NextBau GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
10. Haftung
Die NextBau GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der NextBau GmbH, soweit rechtlich zulässig. An Planungen, Entwürfen und Unterlagen werden Nutzungsrechte nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wichtiger Hinweis: Diese AGB sind ein Arbeitsentwurf und keine Rechtsberatung. Bau-, Planungs-, Verbraucherbau-, Bauträger- und Architektenverträge haben besondere gesetzliche Anforderungen. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen und an eure konkreten Verträge anpassen lassen.